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Baichen Aviation-Leitfaden: Neue Luftverkehrsbestimmungen für Lithium-Batterien stehen bevor – Elektrorollstuhlfahrer, beachten Sie bitte diese vier wesentlichen Änderungen

2026-05-04

Die neueste Ausgabe der *Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter* der International Air Transport Association (IATA) – aktualisiert im Einklang mit den *Spezifikationen für die Luftbeförderung von Lithium-Batterien*, die von der Zivilflugverwaltung Chinas (CAAC) veröffentlicht wurden – tritt offiziell am 1. Januar 2026 in Kraft. Die neuen Vorschriften enthalten mehrere wesentliche Änderungen hinsichtlich der Bedingungen für die Beförderung elektrischer Rollstühle und Mobilitätshilfen mit Lithium-Batterien, sowohl im Passagierbereich als auch im Frachtraum. Das Policy-Forschungsteam von Baichen hat vier zentrale Änderungen identifiziert, die Reisende unmittelbar betreffen und Ihnen dabei helfen, sich rechtzeitig vorzubereiten, um eine reibungslose Boarding-Erfahrung zu gewährleisten.

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Änderung 1: Die Akkukapazität für Rollstühle bleibt unverändert; die Beschränkungen für Ersatzakkus werden strenger

Sowohl die alten als auch die neuen Vorschriften legen fest, dass die Nennenergie einer in einem Rollstuhl eingebauten Lithiumbatterie 300 Wh nicht überschreiten darf. Batterien mit einer Nennenergie über 300 Wh bedürfen einer besonderen Genehmigung durch die Fluggesellschaft und sind in der Regel auf den Transport im Frachtflugzeug beschränkt. Die neuen Vorschriften verschärfen die Kontrollen für Ersatzbatterien erheblich: Pro Passagier ist die Mitnahme von maximal zwei Ersatzbatterien gestattet, vorausgesetzt, die Nennenergie jeder einzelnen Batterie beträgt höchstens 160 Wh. Eine neu hinzugefügte Bestimmung verlangt ausdrücklich, dass Ersatzbatterien einzeln mit isolierendem Material verpackt werden müssen (die vorherigen Vorschriften sahen lediglich einen Schutz vor Kurzschlüssen vor); sie sind strikt vom Aufgabegepäck ausgeschlossen und müssen als Handgepäck im Passagierraum mitgeführt werden. Darüber hinaus müssen Passagiere bei Ersatzbatterien mit einer Nennenergie von mehr als 100 Wh beim Check-in eine schriftliche Erklärung bei der Fluggesellschaft einreichen.

Baichen weist Benutzer darauf hin: Bitte überprüfen Sie vor einer Reise sorgfältig die auf dem Akkusetikett Ihres Rollstuhls angegebene Wh-Angabe und isolieren Sie die Batteriekontakte mithilfe der vom Hersteller bereitgestellten Isoliertasche oder eines nichtleitenden Klebebands.

Änderung 2: Die Rollstuhl-Check-in-Richtlinie ändert sich von „Akkuentfernung zwingend erforderlich“ zu „Akkubehaltung bevorzugt“

Nach den vorherigen Standards mussten Passagiere die Batterie ihres Rollstuhls in der Regel vor dem Einchecken als Gepäck entfernen und die Batterie separat als Handgepäck mitführen. Aufgrund umfangreicher Rückmeldungen der Nutzer wurden die neuen Vorschriften angepasst, um zu gewährleisten, dass die Batterie im Rollstuhl verbleibt – vorausgesetzt, die Batterieklemmen sind ausreichend isoliert und geschützt, und es besteht keine Gefahr, dass der Rollstuhl während der Lagerung im Frachtraum versehentlich eingeschaltet wird. Die Entfernung und getrennte Beförderung der Batterie ist nur dann erforderlich, wenn die Fluggesellschaft feststellt, dass die bestehenden Schutzmaßnahmen für die Batterie unzureichend sind.

Diese Anpassung reduziert die betriebliche Schwierigkeit und die Sicherheitsrisiken im Zusammenhang mit dem vor-Ort-Entfernen und erneuten Einbauen von Rollstuhlbatterien deutlich. Die Baichen-„Aviation Edition“-Rollstuhlserie wird werkseitig mit „luftfahrtqualifizierten Schnellkupplungsklemmen“ und isolierenden Abdeckungen für die Batterieklemmen ausgeliefert; Benutzer benötigen keine Werkzeuge und können den Isolierschutzvorgang innerhalb von 10 Sekunden abschließen.

Anpassung 3: Zeitrahmen für die Fluggesellschaftsgenehmigung einheitlich auf 72 Stunden verlängert

Früher unterschieden sich die Anforderungen hinsichtlich der Frist für die vorherige Ankündigung von Rollstühlen mit Lithium-Batterien je nach Fluggesellschaft (von lediglich 24 Stunden bis hin zu 48 Stunden oder mehr). Die neuen Vorschriften schreiben einen einheitlichen Standard vor: Passagiere müssen dem Luftfahrtunternehmen mindestens 72 Stunden vor dem geplanten Abflugzeitpunkt eine schriftliche Anmeldung vorlegen. Diese Anmeldung muss von Unterlagen begleitet sein, aus denen Modell des Rollstuhls, Batterietyp und Nennenergie hervorgehen (z. B. Produktanleitungen, Fotos der Batterieetiketten usw.). Für internationale Flüge wird empfohlen, dass Passagiere diese Unterlagen zusätzlich in englischer Sprache bereithalten.

Baichen weist Nutzer an: Bei der Einreichung eines Antrags bitte klar angeben, ob die Lithium-Ionen-Batterie „nicht entnehmbar“ oder „entnehmbar“ ist. Fordern Sie zudem proaktiv eine schriftliche Bestätigung von der Fluggesellschaft (per SMS oder E-Mail) an. Derzeit verfügen die offiziellen Baichen-Websites (sowohl die chinesische als auch die englische Version) über die Funktion „One-Click Aviation Pass Generator“; durch einfaches Eingeben der Seriennummer des Produkts können Nutzer ein Batterieerklärungsformular herunterladen, das den IATA-Standards entspricht.

Anpassung 4: Niedrigenergiebatterien (≤ 100 Wh) sind von der vorherigen Anmeldung befreit, bestimmte betriebliche Hinweise gelten jedoch weiterhin.

Die neuen Vorschriften klären erstmals ausdrücklich: Für Rollstühle mit Lithium-Batterien mit einer Nennenergie von höchstens 100 Wh ist von den Passagieren *keine* vorab 72 Stunden zu erfolgende Anmeldung erforderlich – vorausgesetzt, die Batterieklemmen sind ordnungsgemäß isoliert und der Rollstuhl ist ausgeschaltet und gesichert. Die Passagiere müssen sich jedoch weiterhin bereits beim Check-in proaktiv beim Fluglinienpersonal melden. Falls der Rollstuhl zusammenklappbar ist und direkt im Gepäckfach über dem Sitz verstaut werden kann (d. h., seine Abmessungen entsprechen den Handgepäckvorschriften der Fluggesellschaft), darf er als „Kabinengepäck“ (unter Belegung eines Sitzes/Platzes in der Kabine) mitgenommen werden und zählt nicht zum kostenlosen Freigepäckkontingent des Passagiers.

Der faltbare Carbon-Faser-Rollstuhl von Baichen – inklusive Akku – wiegt nur 15 kg. Im gefalteten Zustand misst er 970 × 530 × 270 mm und erfüllt damit vollständig die Handgepäckvorgaben namhafter Fluggesellschaften wie Air China, China Southern Airlines, Lufthansa und Delta. Zudem ist er serienmäßig mit einem luftfahrtzertifizierten Lithium-Akku mit 100 Wh ausgestattet, wodurch er nach Inkrafttreten dieser neuen Vorschriften zu den reisefreundlichsten Modellen auf dem Markt zählt.

Baichens Verpflichtung: Vereinfachung der Konformitätsverfahren

Das grundlegende Ziel bei der Einführung dieser neuen Vorschriften besteht darin, sicherzustellen, dass die Prozesse stärker standardisiert und transparenter werden – nicht, zusätzliche Reisehindernisse zu schaffen. Baichen hat das luftfahrtrechtliche Lufttüchtigkeitsdesign nahtlos in seine gesamte Palette leichter Produkte integriert und damit eine umfassende, durchgängige Servicekette geschaffen, die „Echtzeitanalyse der regulatorischen Anforderungen, Bewertung der Produktkompatibilität, Erstellung der erforderlichen Dokumentation sowie Koordination mit Fluggesellschaften“ umfasst. Falls Sie 2026 oder danach mit einem Rollstuhl fliegen möchten, laden wir Sie ein, die Baichen-Website zu besuchen und unser „Selbstprüfungstool für die Luftfahrtkonformität“ zu nutzen, oder unseren 24-Stunden-Reisesupport-Notruf anzurufen; wir unterstützen Sie dabei, alle erforderlichen Anmeldungen bequem und in einem einzigen, zentralen Prozess abzuschließen.

Sicherheit und Beruhigung bei jedem Start – dies ist Baichens unverbrüchliches Versprechen an seine Nutzer.

Ningbo Baichen Medical Devices Co., Ltd.

+86-18058580651

[email protected]

Baichenmedical.com

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